Ablauf einer Psychotherapie

Der Beginn einer psychologischen Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Diese dient einer ersten diagnostischen Einschätzung sowie der Indikationsstellung.

Darauf aufbauend folgt die sogenannte Probatorik – ein bis vier Sitzungen, in denen Patient:in und Therapeut:in sich gegenseitig kennenlernen. In dieser Phase wird gemeinsam geklärt, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und zielführend erscheint.

Anhand der diagnostischen Ergebnisse und der gewonnenen Eindrücke wird beurteilt, ob eine Behandlungsbedürftigkeit besteht. Ist dies der Fall, wird gemeinsam das weitere Vorgehen geplant. Je nach Art, Schweregrad und Dauer der Problematik wird eingeschätzt, ob eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60, in Ausnahmefällen auch mehr Sitzungen) angezeigt ist.

Sollte keine psychotherapeutische Behandlung notwendig oder sinnvoll sein, werden stattdessen passende Beratungsangebote, Coachingmaßnahmen, Selbsthilfegruppen oder andere unterstützende Maßnahmen empfohlen.

Ablauf

Kosten und Abrechnung

Ich rechne mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Für gesetzlich versicherte Patient:innen entstehen somit keine Kosten.

Für privat versicherte Personen, Beihilfeberechtigte oder Angehörige der Heilfürsorge gilt: In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ganz oder anteilig übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle über Ihre individuellen Konditionen, insbesondere zur Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen und zum erforderlichen Antragsverfahren. Die Abrechnung erfolgt direkt mit mir auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Bei Rückfragen kontaktieren Sie mich gerne.

Kontaktaufnahme

Bei Interesse an einer Therapie kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Im ersten Gespräch klären wir Ihre Anliegen und besprechen die nächsten Schritte.

Wenn Sie psychische Beschwerden haben und Unterstützung suchen, können Sie sich auch an die TSS-Sprechstunde (Terminservicestelle) wenden. Die TSS vermittelt gesetzlich Versicherten kurzfristig Termine für eine erste psychotherapeutische Sprechstunde. Sie erreichen die Terminservicestelle telefonisch unter 116117 oder online über www.116117.de.